Erlass-Stipendien, Befreiungen & Erlasse

Fallen Sie unter die Gebührenpflicht für internationale Studierende? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Erlass-Stipendium, eine Befreiung oder einen Erlass beantragen. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Option für Sie infrage kommt.

Sie sind nicht sicher, ob Sie gebührenpflichtig sind?

Ob für Sie Studiengebühren anfallen, hängt vor allem von Ihrer Staatsangehörigkeit sowie von Ihrer Vorbildung und Ihrem Studiengang ab. Prüfen Sie hier, ob Sie gebührenpflichtig sind

Diese Möglichkeiten gibt es

Leistungsstark oder bedürftig?

Erfahren Sie, ob Sie ein Erlass-Stipendium aufgrund von Bedürftigkeit oder besonderen Leistungen beantragen können – je nach Situation zum Studienstart oder im Laufe Ihres Studiums.

Zu den Erlass-Stipendien

Trifft ein Sonderfall zu?

Finden Sie Fälle, in denen eine Befreiung von der Gebührenpflicht möglich ist – z. B. bei Kooperationsstudiengängen, während einer Beurlaubung oder gefestigtem Inlandsbezug.

Zu den Befreiungen

In einer Ausnahmesituation?

Ein Erlass kommt in besonderen persönlichen oder sozialen Situationen infrage – etwa bei Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen oder einer unverschuldeten finanziellen Notlage.

Zu den Erlassen

Das sollten Sie zu den Anträgen wissen

Fristen und Umfang
  • Sie erhalten keine Auszahlung: Erlass-Stipendium, Befreiung oder Erlass entspricht der Höhe der Studiengebühren und wird direkt mit den Gebühren verrechnet. 

  • Fristen im Blick behalten: Je nach Option gelten unterschiedliche Antragszeiträume. Die jeweiligen Fristen finden Sie weiter unten bei den einzelnen Möglichkeiten. 

  • Unterlagen vorbereiten: Für die Prüfung müssen Sie in der Regel entsprechende Nachweise hochladen. 

Antragsnummer und Bewilligung
  • Sie bewerben sich für einen Studiengang: Nach dem Absenden Ihrer Online-Bewerbung erhalten Sie in TUMonline eine Antragsnummer. Diese geben Sie im Antrag an. Sie finden die Antragsnummer in TUMonline unter „Bewerbungen“

  • Bereits eingeschrieben? Geben Sie stattdessen einfach Ihre Matrikelnummer an. 

  • Entscheidung über Ihren Antrag: Die Entscheidung wird im Bewerbungsportal für Stipendien bekanntgegeben. Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail.

Erlass-Stipendien bei starken Leistungen oder Bedürftigkeit

Hier erhalten Sie einen Überblick über mögliche Erlass-Stipendien – je nachdem, ob Sie gerade ins Studium starten oder bereits an der TUM studieren. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn des Semesters gestellt werden, ab dem das Erlass-Stipendium gelten soll. Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, müssen Sie die Bewilligung fristgerecht im Bewerbungsportal bestätigen. 

Zu jeder Option stehen unten die konkreten Fristen, Voraussetzungen und benötigten Unterlagen. 

Alle Details zu Voraussetzungen, Umfang, Bewerbungszeitraum, Vergabekriterien und Verfahren finden Sie in den Richtlinien für Erlass-Stipendien (PDF)

Befreiungen von der Gebührenpflicht in besonderen Fällen

Erlasse aus persönlichen oder sozialen Gründen

Stipendium für internationale Studierende der TUM

Sie möchten Ihr Studium finanziell absichern? Die TUM unterstützt internationale Studierende mit Stipendien – unabhängig von Erlass-Stipendien, Befreiungen oder Erlassen. Pro Semester erhalten Sie 500 bis 1.800 Euro als einmalige Studienbeihilfe und können sich für das Stipendium jedes Semester erneut bewerben.

Mehr erfahren

Sie haben noch Fragen?

Fragen zu Studiengebühren, Erlass-Stipendien, Befreiungen oder Erlassen beantwortet Ihnen das Team Beiträge und Stipendien im TUM Center for Study and Teaching: studium@tum.de. 

Für alle anderen Fragen rund ums Studium an der TUM wenden Sie sich bitte an die Allgemeine Studienberatung

HSTS