Erlass-Stipendien, Befreiungen & Erlasse
Fallen Sie unter die Gebührenpflicht für internationale Studierende? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Erlass-Stipendium, eine Befreiung oder einen Erlass beantragen. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Option für Sie infrage kommt.
Ob für Sie Studiengebühren anfallen, hängt vor allem von Ihrer Staatsangehörigkeit sowie von Ihrer Vorbildung und Ihrem Studiengang ab. Prüfen Sie hier, ob Sie gebührenpflichtig sind.
Diese Möglichkeiten gibt es
Das sollten Sie zu den Anträgen wissen
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Sie erhalten keine Auszahlung: Erlass-Stipendium, Befreiung oder Erlass entspricht der Höhe der Studiengebühren und wird direkt mit den Gebühren verrechnet.
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Fristen im Blick behalten: Je nach Option gelten unterschiedliche Antragszeiträume. Die jeweiligen Fristen finden Sie weiter unten bei den einzelnen Möglichkeiten.
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Unterlagen vorbereiten: Für die Prüfung müssen Sie in der Regel entsprechende Nachweise hochladen.
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Sie bewerben sich für einen Studiengang: Nach dem Absenden Ihrer Online-Bewerbung erhalten Sie in TUMonline eine Antragsnummer. Diese geben Sie im Antrag an. Sie finden die Antragsnummer in TUMonline unter „Bewerbungen“.
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Bereits eingeschrieben? Geben Sie stattdessen einfach Ihre Matrikelnummer an.
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Entscheidung über Ihren Antrag: Die Entscheidung wird im Bewerbungsportal für Stipendien bekanntgegeben. Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail.
Erlass-Stipendien bei starken Leistungen oder Bedürftigkeit
Hier erhalten Sie einen Überblick über mögliche Erlass-Stipendien – je nachdem, ob Sie gerade ins Studium starten oder bereits an der TUM studieren. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn des Semesters gestellt werden, ab dem das Erlass-Stipendium gelten soll. Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, müssen Sie die Bewilligung fristgerecht im Bewerbungsportal bestätigen.
Zu jeder Option stehen unten die konkreten Fristen, Voraussetzungen und benötigten Unterlagen.
Dieses Erlass-Stipendium richtet sich an leistungsstarke Studierende, die
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sich neu in einen Masterstudiengang an der TUM einschreiben möchten oder
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im ersten Semester in ihrem Masterstudiengang an der TUM studieren.
Für die Vergabe zählen die besten Leistungen an der Hochschule, an der Sie Ihre Masterzugangsberechtigung erworben haben. Die Anzahl der Stipendien ist begrenzt.
Was umfasst das Erlass-Stipendium?
Erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerbern werden die Studiengebühren für internationale Studierende aus Drittstaaten in der Regel für zwei Semester erlassen.
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Eine Wiederbewerbung ist möglich.
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Es findet keine Auszahlung statt.
Bewerbung
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vom 1. Januar bis 31. Mai für das nachfolgende Wintersemester
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vom 1. November bis 15. Januar für das nachfolgende Sommersemester
Reichen Sie Ihre Bewerbung während der jeweiligen Fristen online ein.
Start im Wintersemester 2026/2027:
https://tum.aptecloud.valucon.de/datenabfrage/NonEU26WMasterLeistung
Je nach Verifizierung des Rankings senden Sie das ursprüngliche Rankingdokument zusätzlich im Original ein (siehe Benötigte Unterlagen).
Benötigte Unterlagen
Für die Prüfung Ihrer bisherigen Leistungen ist eine offizielle Rankingbescheinigung der Hochschule erforderlich, an der Sie Ihre Masterzugangsberechtigung erworben haben. Die Rankingbescheinigung muss folgende Informationen enthalten:
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Name der ausstellenden Hochschule
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Anschrift der Hochschule
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Kontaktdaten der bestätigenden Stelle
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Name der zuständigen Person an der Herkunftshochschule
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Name der gerankten Person
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Geburtsdatum der gerankten Person
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Rang als Prozentsatz innerhalb der Kohorte oder Rang innerhalb der Kohorte mit Angabe der Kohortengröße
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Definition der Kohorte (welcher Studiengang/welche Studienrichtung wurde geranked)
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Datum der Ausstellung
Für die offiziell Anerkennung muss Ihre Bescheinigung auf mindestens eine der folgenden Arten verifiziert sein:
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Gültiger Online-Verifizierungscode der ausstellenden Hochschule
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oder qualifizierte elektronische Signatur und qualifiziertes elektronisches Siegel
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oder Stempel (in Tinte) der Hochschule und Unterschrift (in Tinte) der zuständigen Person der Herkunftshochschule
Enthält die elektronisch beigefügte Rankingbescheinigung weder einen gültigen Online-Verifizierungscode der Hochschule noch eine qualifizierte elektronische Signatur oder ein qualifiziertes elektronisches Siegel, müssen Sie die Bescheinigung im Original einsenden. Die Einsendung muss innerhalb von zwei Wochen nach Ende des Bewerbungszeitraums erfolgen:
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bis 14. Juni für das Wintersemester
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bis 29. Januar für das Sommersemester
Geht das Dokument nicht fristgerecht ein, gilt die Ranking-Bescheinigung als nicht beigefügt. Maßgeblich ist das Datum des Posteingangs.
Adresse:
TUM CST Beiträge und Stipendien
Arcisstraße 21
80333 München
Fremdsprachige Nachweise
Reichen Sie alle fremdsprachigen Nachweise in deutscher oder englischer Sprache ein.
Lassen Sie die Übersetzung durch eine öffentlich bestellte oder beeidigte Übersetzerin oder einen öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer anfertigen. Achten Sie darauf, dass das Dokument Folgendes enthält:
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Originalstempel
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Unterschrift
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Name und Form der Beeidigung/Ermächtigung in Klartext
Dieses Erlass-Stipendium richtet sich an Studienbewerberinnen und -bewerber, die ihr Studium an der TUM beginnen und die Studiengebühren aus finanziellen Gründen nicht tragen können. Das Erlass-Stipendium startet im 1. Semester. Die Anzahl der Stipendien ist begrenzt.
Sie erhalten bereits ein Erlassstipendium und Ihr Studium dauert voraussichtlich länger als die Regelstudienzeit? Dann wenden Sie sich bitte im letzten Semester der Regelstudienzeit direkt an: tuitionfees-international@cst.tum.de
Was umfasst das Erlass-Stipendium?
Erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerbern werden die Studiengebühren für internationale Studierende aus Drittstaaten für die Dauer der Regelstudienzeit erlassen. Es findet keine Auszahlung statt.
Bachelorbewerberinnen und -bewerber
Sie können sich vom 15. Mai bis 15. Juli für das nachfolgende Wintersemester bewerben. Reichen Sie Ihre Bewerbung während der jeweiligen Fristen online ein.
Start im Wintersemester 2026/2027:
https://stipendienunderlaesse.tum.de/datenabfrage/NonEU26WBachelorBeduerftigkeit
Masterbewerberinnen und -bewerber
Reichen Sie Ihre Bewerbung während der jeweiligen Fristen online ein:
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vom 1. Januar bis 31. Mai für das nachfolgende Wintersemester
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vom 1. November bis 15. Januar für das nachfolgende Sommersemester
Start im Wintersemester 2026/2027:
https://tum.aptecloud.valucon.de/datenabfrage/NonEU26WMasterBeduerftigkeit
Benötigte Unterlagen
Für die Prüfung Ihrer Bedürftigkeit müssen Sie verschiedene Nachweise einreichen, zum Beispiel:
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Kontoauszüge der letzten 18 Monate
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Einkommens- und Vermögensnachweise (z. B. Lohnsteuer- oder Rentenbescheide)
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ggf. Nachweise zu Ihrer familiären Situation (z. B. Geburtsurkunden)
Die Nachweise können auch Ihre Eltern oder Ihre Ehepartnerinnen und -partner betreffen. Eine vollständige Liste aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im Bewerbungsformular.
Dieses Erlass-Stipendium richtet sich an TUM-Studierende, die in ihrem Studium an der TUM herausragende Leistungen erbracht haben. Das Erlass-Stipendium startet frühestens ab dem 3. Semester. Die Anzahl der Stipendien ist begrenzt.
Was umfasst das Erlass-Stipendium?
Erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerbern werden die Studiengebühren für internationale Studierende aus Drittstaaten für zwei Semester erlassen. Eine Wiederbewerbung ist möglich.
Antragsfristen
Bewerbungszeiträume:
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vom 31. Mai bis 30. Juni für das nachfolgende Wintersemester
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vom 30. November bis 31. Dezember für das nachfolgende Sommersemester
Bewerbung
Reichen Sie Ihre Bewerbung während der jeweiligen Fristen online ein. Das aktuelle Antragsformular finden Sie hier:
stipendienunderlaesse.tum.de/datenabfrage/NonEU26WBestandLeistung
Benötigte Unterlagen
Laden Sie bei der Bewerbung verpflichtend Ihren aktuellen Kontoauszug der TUM hoch. Sie können diesen in Ihrem TUMonline-Account in der Applikation „Studienerfolgsnachweis“ im Bereich „Prüfungen“ erstellen.
Nur falls zutreffend bei Start-up-Gründung:
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Aktuelles Empfehlungsschreiben des betreuenden Professors oder der betreuenden Professorin des Start-ups und
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Aktuelles Empfehlungsschreiben der TUM Gründungsberatung